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Die Schweiz verpflichtet sich gemäss dem Pariser Klimaabkommen, ihren Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 auf die Hälfte des Wertes von 1990 zu senken. Nach der unerwarteten Niederlage des revidierten CO2-Gesetzes an der Urne am 13. Juni 2021 haben National- und Ständerat ein Übergangsgesetz durchgewunken. Dieses verlängert das bisherige CO2-Gesetz und für den Klimaschutz relevante Instrumente bis Ende 2024. Gleichzeitig hatten Bundesrat und Parlament die Aufgabe, das CO2-Gesetz so zu überarbeiten, dass die Schweiz die Klimaschutzziele trotz Niederlage an der Urne bis 2030 erreichen kann und dabei vom Stimmvolk kritisierte Aspekte berücksichtigt werden.
Am 15. März 2024 einigten sich National- und Ständerat nun auf einen neuen Gesetzestext, der pünktlich auf den 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage ist dieses neu revidierte CO2-Gesetz aber stark abgeschwächt. Zur Reduktion von CO2 sollen nicht, wie ursprünglich angedacht, Verbote beitragen, sondern finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz sowie technologischer Fortschritt.
Erklärvideo: Klimaschutz in der Schweiz
Quelle: SRF
Das 2024 neu revidierte CO2-Gesetz sichert das Bestehen der vorhandenen Instrumente zur Absenkung der CO2-Emissionen der Schweiz. Lenkungsabgaben für CO2-Emissionen bleiben in derselben Höhe erhalten. Die finanziellen Erlöse aus diesen Abgaben fliessen zum Teil in einen nationalen Klimafonds, während ein weiterer Teil über Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückverteilt wird. Insgesamt setzt das Gesetz auf finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz und technologischen Fortschritt, um die Klimaziele zu erreichen. Auf zusätzliche Massnahmen, welche für die Erreichung der Klimaziele nötig wären, wurde jedoch verzichtet.
Lenkungsabgaben für viele CO2-Emissionen
Vom bisher gültigen CO2-Gesetz beibehalten werden die Lenkungsabgaben. Dadurch werden Personen und Betriebe, die viel CO2 ausstossen belastet, während diejenigen, die weniger CO₂ produzieren, finanziell profitieren. Wer CO2-intensive Brennstoffe verbraucht, also z.B. Gewächshausbetreiber*innen oder Hausbesitzer*innen mit einer fossilen Heizung, zahlt eine Lenkungsabgabe von 120 Franken pro ausgestossene Tonne CO2 (also ungefähr 30 Rappen pro Liter Heizöl). Diese sogenannten CO2-Abgaben betreffen nur Brennstoffe (Heizöl und Erdgas). Treibstoffe wie Benzin, und Diesel sind aus politischen Gründen von den Gebühren befreit.
Die Höhe der Abgaben wurden aber entgegen den ursprünglichen Plänen nicht angepasst, noch wurden zusätzliche Gebühren auf Treibstoffe wie eine ursprünglich angedachte Flugticketabgabe im Gesetz verankert. Der weiterhin hohe Verbrauch fossiler Treibstoffe wird somit lediglich durch den bereits bestehenden verpflichtenden Kompensationssatz für Treibstoffimporteure gelenkt. Davon werden maximal 5 Rappen pro Liter auf die Konsument*innen abgewälzt. Eine Erhöhung und Erweiterung der CO2-Abgabe hätte dazu führen sollen, dass der CO2-Ausstoss entsprechend den Klimazielen noch schneller reduziert wird.
Verwendung der Abgaben
Rund ein Drittel der Gelder aus den CO2-Abgaben werden an einen nationalen Klimafonds gebunden, der weiterhin den Heizungsersatz, erneuerbare Energien sowie Technologien zur Verminderung von Treibhausgasen fördern soll. Der Rest wird über die Krankenkassenprämie an die Bevölkerung zurückverteilt.
Zukünftig können sich branchenunabhängig alle Unternehmen von der CO₂-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich dazu verpflichteten, ihren CO₂-Ausstoss zu senken. Bisher war diese CO2-Abgabebefreiung nur spezifischen Produktionsbetrieben mit mittelgrossem CO2-Ausstoss (>100t CO2 pro Jahr) vorenthalten.
So dienen diese Abgaben als finanzieller Anreiz, den CO2-Ausstoss von fossiler Wärme, Licht und Strom zu reduzieren, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, das eine Halbierung der Emissionen bis 2030 und eine Netto-Null bis 2050 festlegt. Damit eingeschlossen wäre übrigens auch die Erreichung der Ziele des Klimaschutz-Gesetzes (KIG). Für mehr Informationen zum KIG, siehe Infobox.
CO2-Gesetz vs. Klimaschutz-Gesetz (KlG)
Diese «FAQ» geht im Detail auf das grundlegende klimapolitische Instrument, das im 2024 neu revidierte CO2-Gesetz, ein. Dieses Gesetz wurde in einer neuen revidierten Fassung von National- und Ständerat ausgearbeitet, nachdem die ursprüngliche Vorlage in der Volksabstimmung vom Juni 2021 abgelehnt wurde. Im Juni 2023 hat das Schweizer Stimmvolk darüber hinaus an der Urne das Klimaschutzgesetz angenommen. Dabei handelt es sich um die ursprüngliche «Gletscherinitiative», welche im Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KlG) mündete. Das KlG soll analog zum revidierten CO2-Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Beide Gesetze sollen gewährleisten, dass die Schweiz den internationalen Verpflichtungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht wird.
Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KIG): Das KIG setzt das Netto-Null-Ziel der Schweiz bis 2050 erstmals gesetzlich fest und beinhaltet konkrete Beratungs- und Förderangebote, welche die Dekarbonisierung der Schweiz vorantreiben sollen. Damit soll die Schweiz ihre Netto-Null Versprechungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens erfüllen können.
CO2-Gesetz: Das neu revidierte CO2-Gesetz (Anschlussgesetz 2025-2030) ist die Neuauflage der Vorlage, die vom Schweizer Stimmvolk im Juni 2021 abgelehnt wurde. Es behandelt alle Aspekte des Schweizer Treibhausgasausstosses und hat zum Ziel diesen bis 2030 zu halbieren um damit das erste Zwischenziel des Pariser Klimaabkommen zu erreichen.
Quellen:
Bestehendes CO₂-Gesetz (Übergangsgesetz 2022-2024)
Finaler Entwurf der Revision des CO₂-Gesetzes (2025-2030)
Klimaschutz-Gesetz (KlG)
CO2-Gesetz
Klima- und Innovationsgesetz
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