Eines von mehreren Instrumenten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Schweiz, welche in das CO2-Gesetz und die -Verordnung verankert sind, ist die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure. Diese sind verpflichtet, einen Anteil, der bei der Nutzung fossiler Treibstoffe (Benzin, Diesel u.a.) entstehenden CO₂-Emissionen, in der Schweiz durch Reduktionsprojekte (Klimaschutzprojekte) auszugleichen (zu ‘kompensieren’). Die Stiftung KliK erfüllt diese gesetzliche Pflicht im Auftrag von gegen 40 Mineralölgesellschaften.
Der Kompensationsmechanismus einfach erklärt
Wenige Rappen pro Liter Benzin/Diesel aller Autofahrer und Autofahrerinnen gehen als Beitrag an den Klimaschutz an die Stiftung KliK. Mit den Geldern unterstützt die Stiftung KliK den Einsatz von klimafreundlichen Technologien von Unternehmen, aber auch Privaten, welche auf klimafreundliche und fossilfreie Technologien umsteigen. Die dabei reduzierte Anzahl Tonnen Treibhausgasemissionen werden durch myclimate in Form von Fördergeldern vergütet und als Bescheinigung an die Stiftung KliK vergeben. Diese Emissionszertifikate (so genannte Bescheinigungen) übergibt die Stiftung wiederum an den Bund (Bundesamt für Umwelt, BAFU). Hier werden sie in das Emissionshandelsregister eingetragen und leisten einen Betrag zur Erreichung der Ziele der Schweiz im Rahmen des Pariser Übereinkommens. Die Klimaschutzaktivitäten werden vom Bund und einer unabhängigen Stelle geprüft und freigegeben. Zudem findet ein jährliches Monitoring statt, welches die Anzahl reduzierter Tonnen CO2-Emissionen misst.
Wie funktioniert eine Förderung Schritt für Schritt?
Mit den Fördergeldern werden Programmteilnehmende – zum Beispiel Hauseigentümer*innen – bei der Umsetzung einer Massnahme – zum Beispiel beim Umstieg von einer Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpte – unterstützt. Im Gegenzug verpflichten sich diese Teilnehmenden, die erzielten Emissionsreduktionen der Massnahme an myclimate abzugeben. Das heisst, Programmteilnehmende dürfen die erzielten CO2-Reduktionen nicht anderweitig in Wert setzen.
Die in den Förderprogrammen erzielten CO2-Emissionsreduktionen werden von myclimate berechnet, von einer unabhängigen, externen Auditstelle geprüft und schliesslich vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bescheinigt. Für jede nachweislich erzielte CO2-Emissionsreduktion stellt das BAFU eine CO2-Bescheinigung aus. Wichtig bei allen Programmen ist dabei der Nachweis, dass die gemessenen CO2-Reduktionen zusätzlich (additionell) sind und ohne Programm nicht eingetreten wären. myclimate finanziert die Förderbeiträge durch den Verkauf dieser Bescheinigungen an die Stiftung KliK. Dabei erfüllt diese im Auftrag der Mineralölgesellschaften deren gesetzliche Pflicht zur Treibstoffkompensation für den Bund.
Die durch die Förderprogramme erzielten Emissionsreduktionen werden schlussendlich – wie oben beschrieben – dem nationalen Treibhausgasregister des Bundes angerechnet. Dies bedeutet, dass die Mineralölgesellschaften den verpflichtend kompensierten Treibstoff nicht als ‘klimaneutral’ vermarkten dürfen, da sie die Emissionsreduktionen (kurz «ER», Einheit ist «tCO2») im Auftrag des Bundes stilllegen.
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