Letzte Änderung
Lange war die genaue Umsetzung des Pariser Abkommens unklar. Das änderte sich mit den Beschlüssen der Klimakonferenz COP26 in Glasgow. Es wurde ein detailliertes Regelwerk für die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit im Klimaschutz erstellt und zugleich die Bedeutung von Marktmechanismen gestärkt. Dieses Regelwerk hat Auswirkungen auf das freiwillige Klimaschutzengagement von Unternehmen und Privatpersonen. myclimate hat sich daher intensiv mit dem regulatorischen Paradigmenwechsel auseinandergesetzt und reagiert nun konsequent auf die Veränderungen der Rahmenbedingungen.
Alle Vertragsstaaten des Pariser Abkommens sind angehalten, sich verbindliche Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen zu setzen, und haben sich verpflichtet, die Erderwärmung auf möglichst 1,5°C und deutlich unter 2°C Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau von 1850 zu begrenzen. Dies heisst, dass nun alle Länder, in denen Klimaschutzprojekte von myclimate umgesetzt werden, ein Treibhausgasinventar einführen (oder bereits eingeführt haben), in dem der Ausstoss von Treibhausgasen im eigenen Land erfasst wird.
In Anlehnung an das in Artikel 6 des Pariser Abkommens festgelegte Regelwerk für zwischenstaatliche Mechanismen (Artikel 6.2, siehe unsere FAQ, dort: Was ist bilateraler Klimaschutz?) muss künftig auch bei Projekten am freiwilligen Markt für Unternehmen und Privatpersonen ausgeschlossen werden, dass es zu einer Doppelzählung von Emissionsreduktionen kommt («double counting bzw. «double claiming»). Dies wird mit Corresponding Adjustments (CAs) sichergestellt.
Viele Länder verfügen nicht über die nötigen finanziellen Mittel, um mögliche Massnahmen umzusetzen, die nötig sind, damit das 1,5-Grad-Ziel erreicht werden kann. Deshalb sieht das Pariser Abkommen die Möglichkeit vor, dass Klimaschutzmassnahmen von Dritten finanziert werden und die Gastländer die Rechte an den Emissionsreduktionen abtreten und die im Projekt erzielten Emissionsreduktionen nicht für ihr eigenes Reduktionsziel anrechnen.
Wenn myclimate dank der Finanzierung durch Unternehmen oder Private ein Klimaschutzprojekt durchführt, werden Treibhausgasemissionen reduziert oder CO2 wird sequestriert. Das Land, in dem das Projekt verortet ist, das sogenannte Gastland, kann dann entscheiden, ob es sich diese Reduktionen selbst auf das eigene Emissionsreduktionsziel anrechnet oder ob es diese Anrechnung abtritt, sodass myclimate-Kunden diese Reduktionen für sich beanspruchen können, zum Beispiel im Rahmen eines Klimaneutralitätsclaims. Wenn das Gastland die Emissionsreduktionen nicht für sich beansprucht, so nimmt es eine entsprechende Anpassung seiner berichteten Emissionen im Zusammenhang mit dem Erreichen des eigenen Emissionsreduktionsziels vor. Dies ist das sogenannte Corresponding Adjustment (CA). Wenn sich das Gastland jedoch entscheidet, die Berichterstattung bezüglich der Fortschritte auf dem Weg zu seinem eigenen Emissionsreduktionsziel nicht anzupassen, sich also die erfolgten Reduktionen selbst anrechnet, dann wird für myclimate ein CO2-Zertifikat ohne CA ausgestellt. Dieses belegt unseren Kunden die mithilfe ihres Beitrags erzielte Wirkung – die CO2-Reduktion im jeweiligen Gastland.
Detaillierte Informationen zu Corresponding Adjustments und Doppelzählungen finden Sie in unserer FAQ zur Klimaschutzkonferenz in Glasgow.
myclimate steht in engem Austausch mit den Projektpartnern vor Ort, um für Projekte im eigenen Portfolio so schnell und zahlreich wie möglich CO2-Zertifikate mit CAs anbieten zu können. Bislang wurden in unseren Gastländern jedoch keine CAs ausgegeben. Nur wenige Länder haben bisher untereinander Vereinbarungen getroffen, die den zwischenstaatlichen Handel von CO2-Zertifikaten überhaupt erst ermöglichen. Auch die Klimakonferenz in Sharm El-Sheikh im November 2022 ergab keine Gewissheit über die zukünftige CA-Vergabe.
An der Bedeutung, an der Sinnhaftigkeit und vor allem an der tatsächlichen Wirkung der myclimate-Klimaschutzprojekte ändert ein CA nichts. Es regelt lediglich eindeutig, wer sich die Wirkung anrechnen darf, und verhindert so eine Doppelzählung bzw. eine Doppelbeanspruchung. Viele Gastländer von Klimaschutzprojekten haben nicht die finanziellen Mittel, um mögliche Klimaschutzprojekte allein umzusetzen. Die Finanzierung aus dem privaten Sektor ist daher weiterhin ein unverzichtbarer Bestandteil des globalen Klimaschutzes. Unternehmen und Privatpersonen leisten einen wertvollen und dringend nötigen Beitrag für den Klimaschutz, indem sie hochwertige Klimaschutzprojekte finanziell unterstützen.
Neu ist, dass Emissionsreduktionen, die mit CO2-Zertifikaten ohne CAs bestätigt werden, nicht mehr dafür verwendet werden können, Produkte, Unternehmen etc. als klimaneutral auszuweisen. Stattdessen können jedoch die Klimaschutzwirkung im Gastland und die weiteren positiven Wirkungen (Impact) des Projekts in Form der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDGs) ausgewiesen werden.
Es handelt sich vor allem um eine kommunikative Schärfung, mit der sich höchste Integrität im Klimaschutz sicherstellen lässt. Bislang galt: Wer die Emissionen eines Produkts oder einer Flugreise berechnete, konnte sie über den Kauf von CO₂-Zertifikaten kompensieren. myclimate stellte im Verbund mit Partnern sicher, dass die emittierten CO₂-Mengen an anderer Stelle durch Klimaschutzprojekte eingespart wurden. Unternehmen erhielten eine Urkunde und viele Unternehmen erwarben zusätzlich das Label, das ihnen bescheinigt, dass das Unternehmen, Produkt etc. klimaneutral war.
Da diese Praxis ohne CAs nun nicht mehr möglich ist, hat myclimate im Dezember 2022 das myclimate Impact-Label «Wirkt. Nachhaltig» (kurz: Impact-Label) eingeführt. Es unterstützt Unternehmen darin, die Kommunikation bezüglich ihres wichtigen finanziellen Engagements für den Klimaschutz transparent und integer zu gestalten.
Hier erfahren Sie mehr zum neuen Impact-Label «Wirkt. Nachhaltig» und zur Zukunft der Klimaneutralität.
Weitere spannende Informationen rund um den Klimawandel und Klimaschutz in der Schweiz finden Sie in unserem Klimabooklet