Im verpflichtenden Emissionshandelsmarkt legt ein Staat bzw. die EU die Gesamtmenge an Treibhausgas-Emissionen fest, die von den emissionshandelspflichtigen Unternehmen pro Jahr ausgestoßen werden dürfen. Diese begrenzte Emissionsgmenge wird in Form von handelbaren Emissionsrechten an die Firmen ausgegeben. Derzeit ist vorgesehen, dass die erlaubte Emissionsmenge jährlich um 1,74 Prozent reduziert wird.
Die Emissionsrechte werden auch als Verschmutzungsrechte oder Emissionszertifikate bezeichnet. Dabei berechtigt jedes Emissionszertifikat den Ausstoß von einer Tonne Treibhausgas bzw. CO2-Äquivalente. Stößt ein Unternehmen mehr Treibhausgase aus als es ihm durch seine begrenzte Anzahl an Verschmutzungsrechten zusteht, muss es auf dem Emissionshandelsmarkt weitere Emissionszertifikate hinzukaufen. Setzen die Anlagenbetreiber jedoch CO2-Minderungsmaßnahmen um, die zu einer Energieeinsparung führen, haben Sie am Ende einen Überschuss an Emissionszertifikaten zur Verfügung. Diese ungenutzten Zertifikate können Sie auf dem verfpflichtenden Emissonshandelsmarkt verkaufen. Für alle emissionshandelspflichtigen Unternehmen gilt, dass sie ihre Emissionen jedes Jahr melden und ihre Zertifikatemenge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle – kurz: DEHSt – abgeben müssen.
"In Deutschland nehmen derzeit Betreiber von rund 1800 Anlagen am Emissionshandel teil. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (mit mehr als 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Seit dem Jahr 2013 sind über CO2 hinaus weitere Treibhausgase und Branchen einbezogen. Seit 2012 ist auch der Flugverkehr, soweit er EU-Flughäfen berührt, in den Emissionshandel einbezogen. Allerdings wird der einbezogene Anwendungsbereich für den Luftverkehr derzeit überarbeitet" , erklärt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukelare Sicherheit.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukelare Sicherheit
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