Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Das Ziel: Bis zum Jahr 2030 will Deutschland mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase in die Atmosphäre ausstoßen als 1990, bis zum Jahr 2050 sollen die Emissionen dann auf insgesamt 80 bis 95 Prozent vermindert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Bundesregierung als zentrales Instrument auf einen CO₂-Preis, der auf die Bereiche Verkehr und Gebäude/Wärme festgelegt wird. Die CO₂-Abgabe stellt dann eine Ergänzung zum bereits bestehenden EU-weiten Emissionshandel für die Energiewirtschaft und Industrie dar und soll über einen nationalen CO₂-Emissionshandel umgesetzt werden.
In Deutschland wird der CO₂-Preis im Jahr 2021 eingeführt und auf zunächst 25 Euro pro Tonne CO₂ festgelegt. Er soll sukzessive auf 55 Euro im Jahr 2025 ansteigen. Danach, also ab dem Jahr 2026, plant die Bundesregierung, die CO₂-Bepreisung in einem Rahmen von mindestens 55 und höchstens 65 Euro pro Tonne CO₂ zu fixieren.
Mit dem CO₂-Preis will die Bundesregierung klimaschädliches Verhalten wie Autofahren und Heizen teurer machen und so den Verbrauch von fossilen Energieträgern schrittweise unattraktiver machen. So soll eine Lenkungswirkung hin zu energieeffizienten Fahrzeugen und Heizungssystemen erzielt und der Ausbau von erneuerbaren Energien weiter vorangebracht werden. Vor diesem Hintergrund ist beispielsweise zu erwarten, dass Kraftstoffe wie Benzin und Diesel um etwa 7,5 Cent pro Liter teurer werden. Die durch die CO₂-Bepreisung erzielten Einnahmen will die Bundesregierung in weitere Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren.
Quellen: Bundesregierung: Klimaschutzprogramm 2030/ CO2-Bepreisung/ Maßnahmenprogramm Klima, BMU: Klimaschuztplan 2050
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