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Infoseite: CSRD - Was jetzt zu tun ist

Letzte News:  Was die Änderungen der CSRD-Standards für Unternehmen und Klima bedeuten

 

CSRD-Reporting und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit unserem Angebot CSRD-Beratung unterstützen wir Sie dabei, die Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen. Darüber hinaus erhalten Sie das Wissen und die Daten, um mit Ihrem Unternehmen zu einer dekarbonisierten, nachhaltigen Wirtschaft beizutragen.

BERATUNGSGESPRÄCH VEREINBAREN

Neu: Freiwillige, vergleichbare Berichterstattung im Rahmen des VSME

Für nicht berichtspflichtige Unternehmen soll der Voluntary Reporting Standard for Small and Medium Enterprises (VSMEs) freiwillig zur Anwendung kommen. Dieser Berichtsstandard hat einen deutlich reduzierteren Umfang als die ESRS und setzt auch keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse voraus. Berichtspflichtigen Unternehmen können von nicht berichtspflichtigen Firmen Datenpunkte gemäss des VSMEs abfragen, um zum Beispiel die eigene Lieferkette abzubilden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der CSRD – der Corporate Sustainability Reporting Directive – geht die EU neue Wege im Bereich der Unternehmensberichterstattung. Neben den finanziellen Angaben wird nun auch die Offenlegung der nicht-finanziellen Daten im Lagebericht verpflichtend. Damit bekommen beide Elemente nach und nach den gleichen Stellenwert, auch durch eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer*innen. 

Die neue Richtlinie soll zu Transparenz und Vergleichbarkeit der ESG-Leistungen (Environmental, Social, Governance) von Unternehmen führen. Darüber hinaus soll die Berichterstattung die Unternehmen auf dem Weg zu einer dekarbonisierten Wirtschaft begleiten, ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Wettbewerbsvorteile bei bereits gesetzten Maßnahmen verschaffen.

Die Europäische Kommission hat im Februar 2025 substanzielle Anpassungsvorschläge vorgestellt, die Anzahl der verpflichteten Unternehmen als auch den Berichtsrahmen betreffen.

CSRD und ESRS – was ist das?

Die CSRD – die Corporate Sustainability Reporting Directive – ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die seit Januar 2023 in Kraft ist. Sie löst die vorherige Richtlinie, die NFRD – Non-Financial Reporting-Directive – ab und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen ihre ESG-Daten offenzulegen. Das Ende Februar 2025 veröffentlichte Omnibus-Paket schlägt nun vor, den Anwenderkreis neu zu definiert, so dass rund 10.000 Unternehmen von der CSRD betroffen wären. Die endgültige Entscheidung hierzu fällt im zweiten Quartal 2025. Ursprünglich wären 50.000 Unternehmen CSRD-berichtspflichtig gewesen. 

Mit der Richtlinie geht auch ein vorgeschriebener Weg für die Berichterstattung einher – die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Dieser Standard wurde von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und ist verpflichtend für alle berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.  

Die ESRS bestehen aktuell aus zwölf Standards. Die Standards sind zum einen in generelle Standards und zum anderen in themenbezogene Standards unterteilt. Die Standards sollen in den nächsten Jahren durch sektorspezifische Standards erweitert werden.  

Neben der Offenlegung der Daten sind auch die Maßnahmen, Ziele und Strategien im Zusammenhang mit den ESG-Themen ein wichtiges Element der ESRS. Hiermit soll die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft vorangetrieben werden. 

Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Ein sehr bedeutender Faktor in der neuen Berichterstattung ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die zu Beginn des Prozesses für jedes Unternehmen anzuwenden ist. Auf Basis dieser Analyse werden die konkreten Berichtsinhalte aus den Bereichen Umwelt, Sozial und Governance definiert.  

Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen die Unternehmen zwei Betrachtungsperspektiven anwenden: 

  1. «Impact Wesentlichkeit» 
    Dies beleuchtet die konkreten Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt (von innen nach außen). 
     
  2. «Finanzielle Wesentlichkeit»  
    Hierbei werden die Chancen und Risiken im Bereich der Nachhaltigkeit, die von außerhalb auf das Unternehmen wirken, zum Beispiel in der Lieferkette, betrachtet (von außen nach innen). 

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die CSRD regelt den Geltungsbereich der Berichterstattung. Die Berichtspflicht hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab. Laut dem Omnibus-Paket sollen nun nur mehr Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden UND entweder mehr als EUR 50 Mio. Umsatz oder EUR 25 Mio. Bilanzsumme von der CSRD direkt betroffen sein und das auch erst ab dem Jahr 2028 über das Geschäftsjahr 2027.  (Vor dem Omnibus-Paket und bisher sind Unternehmen betroffen, wenn zwei der drei Kriterien überschritten werden: 250 Mitarbeitende, EUR 50 Mio. Umsatz, EUR 25 Mio. Bilanzsumme bzw. wenn das Unternehmen ein börsennotiertes KMU ist).

CSRD und ESRS – was bietet myclimate an?

Als Klimaschutzorganisation mit 20 Jahren Erfahrung begleiten wir Unternehmen bereits seit sehr langer Zeit bei den Themen Science-Based Targets Initiative (SBTi), Reduktionspfad, CO2-Bilanzierungen und Klimastrategie. Diese Bereiche sind ebenfalls ein großer Bestandteil der ESRS im Bereich E1 Klimawandel. Konkret unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer CSRD-Verpflichtungen mit folgenden Angeboten: 

  1. Erstgespräch und Bestandsaufnahme: In einem persönlichen Erstgespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, ob und ab wann Ihr Unternehmen unter die CSRD fällt und welche spezifischen Anforderungen für Sie relevant sind. So können wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse eingehen und den weiteren Prozess optimal gestalten.
     
  2. Orientierung im CSRD- und ESRS-Dschungel: In einem Kick-Off Workshop führen wir Sie durch die Richtline und die Anforderungen, die auf Sie zukommen. Wir zeigen Ihnen auf, mit welchen Tools und Partnern wir arbeiten, wie Sie mit uns zu einem CSRD-konformen Bericht kommen und wie wir Sie anschließend bei Maßnahmen und Zielsetzungen unterstützen können.  
     
  3. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Gemeinsam mit unseren Partnern führen wir zusammen mit Ihnen die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch. Als Ergebnis erhalten Sie eine konkrete Übersicht über die für Ihr Unternehmen wesentlichen Bereiche, über die Sie im Nachgang berichten müssen. 
     
  4. KPI-Definition und Abgleich der Datenpunkte: Wir definieren gemeinsam relevante Datenpunkte und Key Performance Indicators (KPIs). Wir bereiten diese für Sie auf, um den Anforderungen der ESRS zu entsprechen. 
     
  5. Datenerfassung: Daten erfassen Sie mithilfe unserer neu entwickelten Nachhaltigkeitssoftware myclimate EcoCloud. Diese ist auf die Anforderungen der CSRD abgestimmt und durch Expert*innen im Bereich ESG-Reporting und ESG-Erhebung entwickelt worden. 
     
  6. Reporting: Unsere Nachhaltigkeitssoftware myclimate EcoCloud bereitet Ihre Daten so auf, dass Sie einen CSRD-konformen Bericht erstellen können. Dieser dient Ihnen zusätzlich als Grundlage für die stetige Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. 

 

Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der CSRD? Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Ersttermin

CSRD – Cloud Talk

Dieses Produkt ist ein Bestandteil der Klimastrategie. Alle Berechnungen zu den CO2-Emissionen werden mit der myclimate EcoCloud Carbon Management Plattform durchgeführt.

Kontaktieren Sie uns!

Harald Rettich

Bereichsleiter Corporate Partnerships Deutschland

+49 7121 317775-0

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