Seit 2013 und voraussichtlich bis mindestens Ende 2030, mit Inkrafttreten des revidierten CO₂-Gesetzes, gilt in der Schweiz eine Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure. Diese sind verpflichtet, einen Teil der CO₂-Emissionen, welche durch Treibstoffe für den Verkehr verursacht werden, im Inland (Inlandkompensation) und nach Annahme des revidierten CO2-Gesetzes auch im Ausland (Auslandkompensation) zu kompensieren (Verpflichtungsmarkt).
Die Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK nimmt den mit ihr vertraglich verbundenen Mineralölgesellschaften die gesetzliche Kompensationspflicht für CO₂-Emissionen ab, die bei der Nutzung fossiler Treibstoffe entstehen.
Verpflichtende Emissionsverminderungen im Inland
Spezifisch für den verpflichtenden Kompensationsmarkt entwickelt myclimate Inland Klimaschutzprogramme und -projekte gemäss den BAFU/BFE-Richtlinien und begleitet die Projekteigner und Umsetzer durch den Prozess bis zur Ausstellung der Bescheinigungen. myclimate bietet Unterstützung bei der Projektentwicklung als auch beim Kauf und Verkauf von zertifizierten Bescheinigungen an.
myclimate hat langjährige Erfahrung bei der Entwicklung von Schweizer Projekten und Programmen. Angelehnt an die Anforderungen und Richtlinien von internationalen Klimaschutzprojekten, entwickelt myclimate bereits seit 2007 Schweizer Klimaschutzprojekte für den freiwilligen Kompensationsmarkt. Die ersten ausgestellten Emissionsreduktionen für den Verpflichtungsmarkt nach BAFU/BFE-Richtlinien stammen aus einem Klimaschutzprojekt von myclimate. Seither sind viele Programme und Projekte dazugekommen.
Verpflichtende Emissionsverminderungen im Ausland
Die Treibstoffimporteure respektive die Stiftung KliK als Kompensationsgemeinschaft sollen nach dem noch nicht verabschiedeten, revidierten CO2-Gesetz neu verpflichtet sein, Treibhausgasemissionen auch im Ausland mittels Klimaschutzprojekten zu vermindern. 35 Millionen Tonnen CO2 müssen im Zeitraum 2022 bis 2030 voraussichtlich durch internationale Massnahmen vermindert werden.
Es wird aber erst knapp vor Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes bekannt sein, was die verbindlichen Regeln über die Anerkennung ausländischer Emissionsverminderungen sein werden. Nichtsdestotrotz baut die Stiftung KliK bereits seit 2018 ein Portfolio aus Aktivitäten im Ausland auf, mit dem die Kompensationspflicht bestritten werden kann.
myclimate entwickelt Klimaschutzprogramme für KLIK im Senegal und in Georgien sowie zukünftig in weiteren Ländern, die mit der Schweiz ein bilaterales Abkommen haben (bilateraler Klimaschutz). Gemeinsam mit Partnern vor Ort werden Klimaschutzmassnahmen ausgearbeitet und für KLIK entwickelt und umgesetzt. Die daraus resultierenden ITMOs (Internationally Transferred Mitigation Outcomes) kauft KLIK für die Schweiz ab. Diese anrechenbaren internationalen Bescheinigungen (ITMOs) müssen gleichermassen den Anforderungen des Übereinkommens von Paris und des Schweizer CO2-Gesetzes entsprechen. Ein erstes Programm von myclimate und KliK ist das innovative Projekt EcoCar Solaire in Dakar, der Hauptstadt Senegals.
Angebot für nicht mit KliK vertraglich verbundene Treibstoffimporteure
Nicht mit KliK vertraglich verbundene Treibstoffimporteure erfüllen ihre Kompensationspflicht eigenständig. myclimate bietet hier gerne Unterstützung.
Ausgewählte Projekt- und Programmbeispiele, welche myclimate erfolgreich umsetzen konnte:
Haben sie eine Projektidee in der Schweiz oder in Ländern, mit denen die Schweiz bereits ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat, welche Treibhausgase reduziert und auf eine zusätzliche Finanzierung angewiesen ist? Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!