Das revidierte Schweizer CO2-Gesetz stellt eine deutliche Verbesserung dar, um die angestrebten Reduktionsziele des Klimaübereinkommens von Paris zu erreichen. Am 27. Januar 2021 hat der Bundesrat sein 2019 präsentiertes Netto-Null-Ziel bis 2050 mit der «Langfristigen Klimastrategie der Schweiz» ergänzt. Das revidierte CO2-Gesetz ist für die Erreichung dieser Strategie von zentraler Bedeutung. Zwar genügen die im CO2-Gesetz beschlossenen Massnahmen noch nicht. Es muss dennoch jetzt auf den Weg gebracht werden, um im Klimaschutz nicht noch weiter Zeit zu verlieren, diesen im Gesetz zu verankern und von dieser Position aus die Ambitionen weiter zu steigern.
Stephen Neff, CEO von myclimate, setzt sich für das CO2-Gesetz ein: «Diese Abstimmung bietet nicht nur die grosse Chance, mit einem «NEIN» zum Referendum dem CO2-Gesetz eine breite Unterstützung aus der Bevölkerung zuzusichern. Ein eindrucksvolles «JA» zum CO2-Gesetz an der Urne ist auch ein klares Votum für eine ambitionierte Umsetzung und für zusätzliche Klimaschutzanstrengungen von Wirtschaft und Gesellschaft.»
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Worum geht es beim CO2-Gesetz?
Das CO2-Gesetz ist ein wichtiges Schweizer Klimaschutz-Instrument. Es legt die Grundlagen für die Schweizer Klimapolitik fest und verankert wichtige Schritte hin zu einer klimafreundlichen Schweiz. Der Bundesrat, Stände- und Nationalrat und eine breite Allianz von Organisationen aus der Wirtschaft sowie Umweltschutz und Entwicklungszusammenarbeit stehen hinter dem Gesetz.
Wie schützt das Gesetz das Klima?
Das neue CO2-Gesetz ist sehr umfangreich. Es legt wichtige Grundlagen für Sektoren fest, die bisher nicht Teil des Gesetzes waren und somit keine Klimaschutz-Verpflichtungen hatten, wie z.B der Finanzplatz. Hier einige der wichtigsten Elemente des neuen Gesetzes:
- Klimaverträgliche Gebäudeheizungen: Ab 2023 resp. 2026 gelten im Falle eines Heizungsersatzes Emissionsgrenzwerte. Dies wird dazu führen, dass neue Öl- oder Gasheizungen nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden.
- Schrittweise Anhebung CO2-Abgabe und Stärkung Gebäudeprogramm: Zur Unterstützung der energetischen Sanierung des Gebäudeparks wird die Förderung über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ausgebaut. Finanziert wird dies durch eine Teilzweckbindung der Lenkungsabgabe auf Heizöl und Erdgas zugunsten des Klimafonds.
- Flugticketabgabe: Mit der Einführung einer nach Reisedistanz gestaffelten Lenkungsabgabe auf Flugtickets soll das stetige Wachstum der Flugbewegungen sozialverträglich eingedämmt werden. Zur Hälfte wird sie an die Bevölkerung rückverteilt, die andere Hälfte fliesst in den neuen Klimafonds.
- Klimafonds: Nebst der Gebäudesanierung zielt der neu geschaffene Fonds insbesondere darauf ab, die Entwicklung und breite Anwendung neuer Ansätze und Technologien insbesondere im Bereich des Luftverkehrs zu fördern. Die vom Schweizer Konsum im Ausland verursachten Treibhausgasemissionen übersteigen heute die Emissionen in der Schweiz. Der Klimafonds soll daher einen Reduktionsbeitrag in derselben Grössenordnung leisten.