«Green Claims» wie «emissionsfrei» oder «klimaneutral» sind aus der Werbung kaum mehr wegzudenken. Die Aussagekraft solcher umweltbezogener Werbeaussagen ist für Konsument*innen allerdings begrenzt. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 stufte mehr als die Hälfte aller «Green Claims» in der EU als vage, irreführend oder unbegründet ein.
Um dem entgegenzuwirken, sollen im Rahmen des EU Green Deals die Regeln zur freiwillige Kommunikation verschärft werden.
Im Rahmen des «EU Green Deals» hatte die Europäische Kommission mit einer Revision der bestehenden Unfair Commercial Practices Guideline (UCPG) begonnen, um Kriterien für missverständliche Umweltaussagen auf Produkten und von Firmen generell genauer zu definieren. Diese Revision wurde Ende des Jahres 2023 abgeschlossen, die neue Richtlinie tritt somit ab 2026 EU-weit in Kraft.
Im Frühjahr 2023 hat die EU-Kommission eine neue Direktive eingereicht – die EU Green Claims Directive –, welche sich speziell mit der Verifizierbarkeit von umweltbezogenen Aussagen («Green Claims») befasst. Nach einer mit grosser Mehrheit verabschiedeten Vorlage im EU-Parlament im Frühjahr 2024 befindet sich die neue Richtlinie noch (Stand Sommer 2024) in finalen Aushandlungen zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament. Diese Verhandlungen sollen Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Nach der Umsetzung in die Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten tritt sie spätestens 2028 in Kraft.
Frankreich ist bereits einen Schritt weiter: Ein neues Gesetz, das umweltbezogene Werbung an klare Bedingungen knüpft, ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Beide oben aufgeführten Gesetzesvorhaben sorgen für eine Verschärfung und Regulierung von produkt- und unternehmensbezogenen Werbeaussagen für alle Firmen, die im EU-Raum Geschäfte machen. Die neue Richtlinie schafft einheitliche Standards für umweltbezogene Werbung. Ihr Ziel ist es, diese Aussagen für Konsument*innen verlässlich (basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen), miteinander vergleichbar und überprüfbar zu machen. Greenwashing soll verhindert und den Konsument*innen in der EU informierte Kaufentscheide ermöglicht werden.
Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstossen, sollen mit Bussgeldern bestraft werden.
Die neuen Direktiven mit ihren Verschärfungen, insbesondere die Green Claims Direktive, sind noch nicht geltendes Gesetz. Obwohl das EU-Parlament die überarbeitete UCPD bereits angenommen hat, könnten die spezifischen Bestimmungen der «Green Claims»-Richtlinie noch Änderungen unterliegen, da diese Richtlinie sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Die Unfair Commercial Practices Directive wird aller Vorraussicht nach schon im dritten Quartal 2026 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Die Green Claims Directive ist für spätestens 2028 zu erwarten.
Die Green Claims Directive gilt für alle in Europa ansässigen Firmen inklusive Tochtergesellschaften. Nur kleine Unternehmen mit weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz und weniger als zehn Mitarbeitenden sind hiervon ausgenommen. Für KMU plant die EU besondere Unterstützungsmassnahmen.
Obwohl die EU Green Claims Direktive hauptsächlich auf Unternehmen innerhalb der Europäischen Union abzielt, wird sie auch für Schweizer Unternehmen relevant, die ihre Produkte oder Dienstleistungen in die EU exportieren. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Umweltangaben den neuen EU-Standards entsprechen. Umweltbezogene Aussagen wie «klimaneutral» oder «umweltfreundlich» müssen durch wissenschaftliche Belege untermauert und von Dritten verifiziert werden. Auch für Schweizer KMUs mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Umsatz von unter zwei Millionen Euro gelten weniger strenge Vorschriften, jedoch können sie freiwillig ihre Angaben überprüfen lassen.
Zusätzlich hat die Schweiz ihre eigenen gesetzlichen Bestimmungen verschärft, um gegen Greenwashing vorzugehen. 2024 wurde das CO2-Gesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst. Ab dem 1. Januar 2025 wird es als unlauter gelten, falsche oder unbelegte Aussagen über den Klimaeinfluss von Produkten oder Dienstleistungen zu machen. Unternehmen müssen alle Umweltangaben durch objektive und überprüfbare Daten stützen. Diese Regelung betrifft nicht nur grosse Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen, sondern auch Werbeaussagen und freiwillige Äusserungen.
Um die Umsetzung dieser Massnahmen zu fördern, hat die Schweizer Konsumentenschutzorganisation eine Plattform eingerichtet, auf der Verbraucher*innen verdächtige Fälle von Greenwashing melden können. Ziel dieser Initiative ist es, unlautere Werbung mit Green Claims sichtbarer zu machen und die Transparenz für die Verbraucher*innen zu erhöhen.
In Frankreich ist seit dem 1. Januar 2023 ein Gesetz (Art. L229-68 du code de l'environnement) in Kraft, das strenge Regeln zu umweltbezogener Werbung aufstellt. Der Begriff «klimaneutral» oder eine andere Formulierung mit der gleichen Bedeutung sind in der Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung nur erlaubt, wenn:
Mit dem Impact-Label «Wirkt. Nachhaltig» hat myclimate ein Label entwickelt, das den neuen Anforderungen heute bereits entspricht. Unternehmen können damit spezifisch, nach wissenschaftlichen Standards und von unabhängigen Drittparteien überprüft ausweisen, dass sie in Gastländern so viele Emissionen einsparen, wie sie selber ausstossen. So stellen sie ihre eigenen Reduktionsmassnahmen glaubwürdig in den Vordergrund der Kommunikation.
Zu diesem Zweck erstellen myclimate-Expert*innen plausibilisierte CO₂-Bilanzen, die als Basis für die Berechnung dienen. Mit dem Impact-Label gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen auch nach den geplanten Verschärfungen weiterhin alle Vorschriften.
Sources:
UCPD:
https://www.europarl.europa.eu/RegData/commissions/imco/inag/2023/10-25/IMCO_AG(2023)756006_EN.pdf
Green Claims Directive
2023/0085(COD) - 22/03/2023 - Substantiation and communication of explicit environmental claims (Green Claims Directive) (europa.eu)
SwissRecycle - Neue Green Claims-Richtlinie der EU
TaylorWessing - Neue EU-Richtlinie „on green claims“
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