Mit der CSRD – der Corporate Sustainability Reporting Directive – geht die EU neue Wege im Bereich der Unternehmensberichterstattung. Neben den finanziellen Angaben wird nun auch die Offenlegung der nicht-finanziellen Daten im Lagebericht verpflichtend. Damit bekommen beide Elemente nach und nach den gleichen Stellenwert auch durch eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer*innen.
Die neue Richtlinie soll zu Transparenz und Vergleichbarkeit der ESG-Leistungen (Environmental, Social, Governance) von Unternehmen führen. Darüber hinaus soll die Berichterstattung die Unternehmen auf dem Weg zu einer dekarbonisierten Wirtschaft begleiten, ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Wettbewerbsvorteile bei bereits gesetzten Maßnahmen verschaffen.
Die CSRD – die Corporate Sustainability Reporting Directive – ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die seit Januar 2023 in Kraft ist. Sie löst die vorherige Richtlinie, die NFRD – Non-Financial Reporting-Directive – ab und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen ihre ESG-Daten offenzulegen.
So vergrößert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen von knapp 12.000 auf fast 50.000 Unternehmen innerhalb der EU. Mit der neuen Richtlinie geht auch ein vorgeschriebener Weg für die Berichterstattung einher – die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Dieser Standard wurde von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und ist verpflichtend für alle berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.
Die ESRS bestehen aktuell aus zwölf Standards. Die Standards sind zum einen in generelle Standards und zum anderen in themenbezogene Standards unterteilt. Die Standards sollen in den nächsten Jahren durch sektorspezifische Standards erweitert werden.
Neben der Offenlegung der Daten sind auch die Maßnahmen, Ziele und Strategien im Zusammenhang mit den ESG-Themen ein wichtiges Element der ESRS. Hiermit soll die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft vorangetrieben werden.
Als Klimaschutzorganisation mit 20 Jahren Erfahrung begleiten wir Unternehmen bereits seit sehr langer Zeit bei den Themen Science-Based Targets Initiative (SBTi), Reduktionspfad, CO2-Bilanzierungen und Klimastrategie. Diese Bereiche sind ebenfalls ein großer Bestandteil der ESRS im Bereich E1 Klimawandel. Konkret unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer CSRD-Verpflichtungen mit folgenden Angeboten:
Ein sehr bedeutender Faktor in der neuen Berichterstattung ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die zu Beginn des Prozesses für jedes Unternehmen anzuwenden ist. Auf Basis dieser Analyse werden die konkreten Berichtsinhalte aus den Bereichen Umwelt, Sozial und Governance definiert.
Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen die Unternehmen zwei Betrachtungsperspektiven anwenden:
Die CSRD regelt den Geltungsbereich der Berichterstattung. Die Berichtspflicht hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab. Die Anwenderkreise werden gestaffelt eingeführt. Die ersten betroffenen Unternehmen sind jene, die bereits jetzt schon nach der NRFD berichtspflichtig sind. Berichtspflichtige KMUs können einen Aufschub bis 2028 bekommen. Die ersten Berichte sollen im Jahr 2025 von den bereits NFRD-berichtspflichtigen Unternehmen über das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht werden.
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Dieses Produkt ist ein Bestandteil der Klimastrategie. Alle Berechnungen zu den CO2-Emissionen werden mit der myclimate EcoCloud Carbon Management Plattform durchgeführt.