A. GELTUNGSRAHMEN
1. Allgemeines
1.1 myclimate Österreich gGmbH (im Folgenden myclimate Österreich genannt) ist eine 100-%-Tochter der Schweizer Stiftung myclimate – The Climate Protection Partnership (im Folgenden myclimate genannt). myclimate Österreich bzw. myclimate engagieren sich weltweit im Klimaschutz.
1.2 myclimate Österreich ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
a) Klimaschutzprojekte
b) Nachhaltigkeitsberatung
c) Klimabildung
1.3 Sofern myclimate Österreich Dienstleistungen erbringt, werden diese sowie die dazu spezifisch geltenden Konditionen von myclimate Österreich mit dem Kunden individuell vereinbart (der DIENSTLEISTUNGSVERTRAG). Es gelten insb. die Bestimmungen in Abschnitt B dieser AGB.
1.4 Projekte oder Tätigkeiten in den Bereichen Klimaschutz und Klimabildung, die durch Spenden oder Klimaschutzbeiträge finanziert sind, werden in einer Vereinbarung über die Verwendung der Spenden oder der Klimaschutzbeiträge geregelt (der VEREINBARUNG). Es gelten insb. die Bestimmungen in Abschnitt C dieser AGB.
1.5 Diese AGB gelten für alle von myclimate Österreich erbrachten Dienstleistungen sowie für alle Spenden. Sämtliche Leistungen, einschließlich Nebenleistungen von myclimate Österreich erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Durch den Abschluss des DIENSTLEISTUNGSVERTRAGS oder der VEREINBARUNG erklärt sich der Kunde mit den AGB von myclimate Österreich einverstanden.
1.6 Der DIENSTLEISTUNGSVERTRAG resp. die VEREINBARUNG geht diesen AGB im Falle von Abweichungen vor, soweit der Inhalt klar belegt werden kann (insb. Schriftlichkeit). Die Bestimmungen dieser AGB gelten jeweils ergänzend zum DIENSTLEISTUNGSVERTRAG resp. zur VEREINBARUNG. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. des Spenders werden nicht anerkannt, es sei denn, myclimate Österreich stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
B. DIENSTLEISTUNGSVERTRAG
2. Vertragsabschluss
2.1 Der DIENSTLEISTUNGSVERTRAG kommt erst mit der beidseitigen Unterzeichnung des mit dem Kunden individuell vereinbarten, schriftlichen DIENSTLEISTUNGSVERTRAGS zustande.
3. Dienstleistungen
3.1 Dienstleistungen, welche myclimate Österreich gemäß dem DIENSTLEISTUNGSVERTRAG erbringt, sind gemäß den darin vereinbarten Konditionen zu entschädigen. Diese Dienstleistungen unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer, weil myclimate Österreich im Rahmen eines Betriebes gemäß § 45 Abs 1 BAO tätig wird und nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert hat. Änderungen und Anpassungen in der Umsatzsteuergesetzgebung bzw. die Ausnützung der Optionsmöglichkeit bleiben vorbehalten.
3.2 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im DIENSTLEISTUNGSVERTRAG werden Rechnungen jeweils 30 Kalendertage nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug in der ausgewiesenen Währung zu erfolgen. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen und dürfen den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag nicht mindern.
3.3 Hält der Kunde die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, so gerät er ohne Mahnung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit in Verzug und schuldet myclimate Österreich Verzugszinsen nach ABGB/UGB, derzeit in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB.
4. Kundendaten
4.1 Der Kunde gewährt myclimate Österreich im Bedarfsfall Zugang zu den für die Erbringung der Dienstleistung relevanten kundenspezifischen Daten resp. Wissensträgern.
4.2 Der Kunde garantiert gegenüber myclimate Österreich die Korrektheit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. myclimate Österreich übernimmt keine Haftung für Mängel oder Folgeschäden des Kunden, wenn der von myclimate Österreich erbrachten Dienstleistung inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden zugrunde liegen.
4.3 myclimate Österreich verwendet und behandelt die vom Kunden erhaltenen Daten und Informationen vertraulich gemäß den Bestimmungen dieser AGB (siehe. Ziff. 14) bzw. gemäß der auf den betriebenen Webseiten veröffentlichten Datenschutzinformationen. myclimate Österreich ist jedoch berechtigt, Daten in verarbeiteter oder abgeleiteter Form, welche u. a. auf Daten des Kunden basieren können, für statistische oder wissenschaftliche Zwecke weiterzuverwenden. Bei einer diesbezüglichen Veröffentlichung anonymisiert myclimate Österreich den Kundennamen oder holt zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Veröffentlichung des Kundennamens ein.
5. Berichte
5.1 Berichte resp. wissenschaftliche Analysen und andere Dienstleistung, welche myclimate Österreich gemäß DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG erstellt, dürfen vom Kunden nur zu den im DIENSTLEISTUNGSVERTRAG spezifizierten Zwecken verwendet werden. Der Kunde gewährt myclimate im Bedarfsfall Zugang zu den für die Erbringung der Dienstleistung relevanten kundenspezifischen Daten resp. Wissensträgern.
5.2 Sämtliche Urheberrechte bezüglich der von myclimate Österreich erstellten Berichte verbleiben bei myclimate Österreich, es sei denn, eine Übertragung der Urheberrechte auf den Kunden sei im DIENSTLEISTUNGSVERTRAG ausdrücklich vereinbart.
5.3 Daten und Berechnungen, die von myclimate Österreich an den Kunden weitergegeben werden, fallen ebenfalls unter die Geheimhaltung.
6. IT-Dienstleistungen und IT-Tools
6.1 myclimate Österreich setzt im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für Kunden verschiedene Software-Lösungen ein (die IT-Tools). myclimate Österreich konfiguriert die IT-Tools gemäß den Vorgaben des Kunden resp. adaptiert die IT-Tools an das System des Kunden und unterhält die IT-Tools gemäß den Bestimmungen des DIENSTLEISTUNGSVERTRAGs.
6.2 Nutzungsberechtigung, Verwendungszweck und Nutzungsentgelte hinsichtlich der IT-Tools richten sich nach dem DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. Für ecoinvent Hintergrunddaten, die in myclimate IT-Tools zugänglich gemacht werden, gelten zusätzlich die «Terms of Use for Users of myclimate Software Applications Using ecoinvent Data».
6.3 Die von myclimate Österreich bereitgestellten IT-Tools sind ausschließlich für die im DIENSTLEISTUNGSVERTRAG vereinbarten Zwecke einzusetzen. myclimate Österreich lehnt jegliche Haftung bei nicht zweckgemäßer Verwendung der IT-Tools ab.
6.4 myclimate Österreich ist bestrebt, unterbrechungsfreie Dienstleistungen anzubieten und arbeitet nach dem Best-Effort-Prinzip. myclimate übernimmt keine Haftung bei einer temporären Nicht-Verfügbarkeit der IT-Tools.
7. Seminare und Lehrmittel
7.1 myclimate Österreich führt im Rahmen der Klimabildung zahlreiche Seminare, Unterrichtslektionen und Weiterbildungen durch. Eine geplante Bildungsveranstaltung wird nur durchgeführt, wenn die im DIENSTLEISTUNGS-VERTRAG vereinbarte Anzahl Personen daran teilnimmt. myclimate Österreich teilt dem Kunden spätestens drei Tage vor der geplanten Durchführung verbindlich mit, ob die Bildungsveranstaltung durchgeführt wird.
7.2 myclimate Österreich behält sich vor, bei Absage einer vereinbarten Bildungsveranstaltung seitens des Kunden bzw. bei Nichtdurchführung einer geplanten Bildungsveranstaltung aufgrund Nichterreichen der vereinbarten Mindest-Teilnehmerzahl eine Aufwandsentschädigung in Höhe der myclimate Österreich in Vorbereitung der geplanten Bildungsveranstaltung bereits entstandenen Kosten zu erheben.
7.3 myclimate Österreich stellt für bestimmte Bildungsprojekte Lehrmittel zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Lehrmittel durch myclimate Österreich erfolgt gemäß individueller Vereinbarung entweder gegen separate Rechnungstellung oder kostenfrei im Rahmen einer vereinbarten Durchführung eines Bildungsprojektes.
C. VEREINBARUNG
8. Vertragsabschluss
8.1 Die VEREINBARUNG kommt erst mit beidseitiger Unterzeichnung der mit dem Kunden individuell vereinbarten schriftlichen VEREINBARUNG zustande. Dies gilt nicht für den Abschluss einer VEREINBARUNG über einen CO₂-Rechner auf den Webseiten von myclimate. Im letztgenannten Fall kommt der Vertrag mit dem Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars zustande. Das Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars stellt eine verbindliche Willenserklärung für die Zahlung einer SPENDE an myclimate Österreich dar.
9. Klimaschutzbeitrag
9.1 myclimate Österreich ermöglicht sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, ihre Treibhausgasemissionen zu ermitteln und durch Spenden für die Realisierung von myclimate-Klimaschutzprojekten und die Erzielung einer konkreten Zahl an Emissionsminderungen („emission reductions“) bzw. -aufhebungen („emission removals“) zu finanzieren (Klimaschutzbeitrag). Die myclimate-Klimaschutzprojekte reduzieren / erreichen die Treibhausgasemissionen bzw. -aufhebungen direkt an der Quelle, indem klimabelastende Energiequellen durch saubere ersetzt, Methanemissionen vermieden oder natürliche Senken wie Bäume oder Feuchtgebiete angelegt oder wiederbelebt werden. Es werden insbesondere Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Renaturierung unterstützt sowie Projekte zur Vermeidung von Methanemissionen.
9.2 myclimate Österreich verpflichtet sich vorbehaltlich besonderer Bestimmungen in der jeweiligen VEREINBARUNG, alle Klimaschutzbeiträge in CO₂-Tonnenäquivalenten (tCO₂e) auszudrücken und bestimmten Klimaschutzprojekten zuzuweisen. Dabei wird eine Quote von mindestens 80 % der Klimaschutzbeiträge einem zweckgebundenen Klimaschutzfonds zugewiesen und aus diesem für die Projekte verwendet. myclimate versichert, dass jede finanzierte tCO₂e verifiziert und, falls ein externer Projektstandard zur Anwendung kommt, durch unabhängige Dritte zertifiziert wird. myclimate versichert weiter, dass alle vertraglich so vereinbarten Emissionsminderungen und -Aufhebungen in international anerkannten, öffentlichen Registern geführt werden, wenn solche durch den verwendeten Projektstandard angeboten werden, oder alternativ in einem internen Register, falls es kein solches Register gibt. Eine Allokation und Stilllegung für den Kunden wird im Register durch myclimate vermerkt.
9.3 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in mit Unternehmen getroffenen VEREINBARUNGEN verpflichtet sich myclimate sicherzustellen, dass (unter Ausnahme von Projekten im Landnutzungs- und Waldbereich gemäß 9.3.1) bis spätestens drei Jahre nach Eingang eines Klimaschutzbeitrags die entsprechenden Emissionsminderungen erzielt, allenfalls gemäß 9.2, zertifiziert und/oder verifiziert sind und für den Kunden stillgelegt werden. Die drei Jahre werden berechnet ab dem Jahr des Eingangs der Zahlung bis zum Ende des Kalenderjahres im dritten Folgejahr.
9.3.1. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in mit Unternehmen getroffenen VEREINBARUNG verpflichtet sich myclimate sicherzustellen, dass in Projekten im Landnutzungs- und Waldbereich bis spätestens drei Jahre nach Eingang eines Klimaschutzbeitrags die entsprechenden Emissionsminderungen und -Aufhebungen für den Kunden reserviert wurden und die Maßnahmen, die zu solchen Emissionsminderungen und -Aufhebungen führen, innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden. Die Aufhebungen finden über den Zeitraum der Senkenwirkung gemäß Projektdokumentation und/oder angewandtem Standard statt.
9.3.2. Im Fall einer unvorhergesehenen Verzögerung oder absehbaren Mindergenerierung bzw. fehlenden Generierung von Emissionsminderungen und -Aufhebungen in den ausgewählten myclimate-Klimaschutzprojekten gewährleistet myclimate, wenn nicht anders mit dem Kunden abgemacht, die Realisierung des Klimaschutzbeitrags:
a) durch Emissionsminderungen und -Aufhebungen im ausgewählten Klimaschutzprojekt aus einer späteren Verifizierungsperiode, bzw. einem abweichenden Stilllegungs- oder Reservationstermin (als in 9.3. vorgesehen), oder
b) durch Emissionsminderungen und -Aufhebungen eines anderen Klimaschutzprojekts desselben Projektstandards mit demselben Stilllegungs- oder Reservationstermin (wie in 9.3 vorgesehen), oder
c) durch Emissionsminderungen und -Aufhebungen eines anderen Klimaschutzprojekts desselben Projektstandards mit abweichendem Stilllegungs- oder Reservationstermin (als in 9.3. vorgesehen).
9.4 Alle von myclimate stillgelegten Zertifikate repräsentieren einen konkreten, nach den Methoden und Regeln des vertraglich vereinbarten Projektstandards berechneten und verifizierten Minderungserfolg. Wenn die Vereinbarung keine besonderen Regelungen enthält, kann der Kunde den betreffenden Klimaschutzbetrag gemäß Artikel 15 (unten) öffentlich machen. Inwieweit der Kunde den betreffenden Klimaschutzbetrag als «CO₂-Kompensation» oder «klimaneutral» kennzeichnen darf, bemisst sich nach den Regeln des jeweiligen Projektstandards und den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen.
myclimate übernimmt keine Gewährleistung, ob oder inwieweit die Zertifikate in nationalen Bilanzierungssystemen abgebildet werden und was die Eignung der Zertifikate für Kompensationswecke angeht. Das gilt auch, wenn die Zertifikate aus Projekten herrühren, für die der Herkunftsstaat ein Autorisierungsschreiben nach den in Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bzw. seinen umsetzungsbestimmten niedergelegten Grundsätzen ausgestellt und darin einen sogenannten korrespondieren Abgleich («corresponding adjustment») angekündigt hat. myclimate ist hier nur insofern verantwortlich, als die an den Kunden gelieferten Zertifikate aus dem betreffenden Projekt stammen und verifiziert wurden. Ob und wieweit der Herkunftsstaat den jeweiligen korrespondierenden Abgleich unternimmt, fällt außerhalb des Verantwortungsbereichs von myclimate. Der Kunde kann nicht die Abnahme der jeweiligen Zertifikate unter Verweis auf einen etwaig fehlenden korrespondierenden Abgleich verweigern. myclimate kann verlangen, dass der Kunde die Kennzeichnung als «CO₂-Kompensation», «klimaneutral» oder die Nutzung eines ähnlichen Begriffs unterlässt, sofern Grund für die Annahme besteht, dass die Bezeichnung nach den Regeln des Projektstandards oder rechtlichen Bestimmungen unzulässig und/oder irreführend ist.
9.5 Sofern der Kunde den Spendenbeitrag nach der Höhe der eigenen Treibhausgasemissionen bemisst, verweist myclimate Österreich darauf, dass die Ermittlung der Treibhausgasemissionen allein auf den vom Spender angegebenen Daten basiert. myclimate Österreich ist insbesondere nicht verantwortlich für inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Spenders oder für Berechnungsfehler, welche aufgrund inkorrekter, fehlerhafter oder unvollständiger Daten des Spenders entstehen.
10. Klimabildungsprojekte
10.1 myclimate Österreich verwirklicht im Rahmen der Klimabildung verschiedene Sensibilisierungsprojekte für diverse Alters- und Zielgruppen.
10.2 Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen unterstützen diese Projekte der myclimate-Klimabildung mit Spenden. Die Spenden werden durch myclimate Österreich gemäß der Zweckbestimmung in der VEREINBARUNG eingesetzt.
D. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
11. Beendigung von Verträgen
11.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im DIENSTLEISTUNGSVERTRAG oder in der VEREINBARUNG können sowohl der Kunde als auch myclimate Österreich den DIENSTLEISTUNGSVERTRAG oder die VEREINBARUNG ordentlich und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen.
11.2 Aus wichtigen Gründen kann ein DIENSTLEISTUNGSVERTRAG oder eine VEREINBARUNG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, etwa wenn:
a) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach zweifacher Mahnung nicht nachgekommen ist,
b) eine Vertragspartei zahlungsunfähig geworden ist resp. über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eingeleitet ist, das Insolvenzverfahren mangels Vermögens abgewiesen wird, oder
c) Aussagen oder Handlungen des Kunden Werten und Zielen von myclimate Österreich zuwiderlaufen oder durch das Verhalten des Kunden für myclimate Österreich ein Reputationsschaden entstehen kann.
11.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im DIENSTLEISTUNGSVERTRAG oder in der VEREINBARUNG mittels eingeschriebenen Briefes an folgende Adresse zu richten:
myclimate Österreich gGmbH
Landstraßer Hauptstraße 9/16
A-1030 Wien
12. Haftung
12.1 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im DIENSTLEISTUNGSERTRAG oder in der VEREINBARUNG haftet myclimate Österreich ausschließlich für Schäden, die als direkte Folge der Verletzung von wichtigen Vertragspflichten durch myclimate Österreich entstehen und welche myclimate Österreich (resp. ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
12.2 Jegliche weitergehende Haftung von myclimate Österreich ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet myclimate Österreich nicht für Schäden, die auf einem Grund beruhen, der außerhalb der Kontrolle von myclimate Österreich liegt, wie insb. Schäden durch Feuer, Unwetter, Naturkatastrophen, unverschuldete Ausfälle der technischen Infrastruktur wie Server, Kommunikationseinrichtungen, Internet oder Stromversorgung, Krieg oder Terrorismus, Atomunfall, politische Unruhen, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik und dergleichen. myclimate Österreich haftet ebenfalls nicht, wenn ein Partner oder Lieferant von entsprechenden Umständen betroffen ist und myclimate Österreich als Folge davon ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. myclimate haftet insbesondere auch nicht für Schäden, einschließlich Reputationsschäden, die aus Fehlern oder Versäumnissen eines Projektstandards, eines Zertifikate-Registers, eines Gastlandes oder eines unabhängigen Verifizierers herrühren.
13. Informationen
13.1 myclimate informiert jährlich (Jahresbericht) umfassend über die Mitteleingänge, Mittelverwendung und die dadurch realisierten Klimaschutz- und Klimabildungsprojekte. Die jeweiligen Jahresberichte sind auf der Webseite www.myclimate.org und www.myclimate.de zum Download verfügbar. myclimate Österreich gibt keine Garantie, dass Informationen, welche durch myclimate zugänglich gemacht werden, frei von Fehlern sind oder ohne Weiteres mit ausländischem Recht übereinstimmen.
14. Nutzung von Labels, Namen und Logos
14.1 myclimate Österreich garantiert, dass es Lizenznehmer von Stiftung myclimate ist. myclimate Österreich hält den Kunden frei von jeglichen eventuell anfallenden Lizenzforderungen seitens myclimate.
14.2 myclimate Österreich gewährt dem Kunden hiermit im Rahmen des jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfangs eine nicht exklusive, nicht übertragbare Sub-Lizenz (die «Lizenz») zur Nutzung der Markenrechte und eventuell anderer myclimate Geschäfts- und Dienstleistungsmarken oder Namen und irgendwelcher damit in Zusammenhang stehenden Standards hinsichtlich der Herstellung, dem Vertrieb und der Vermarktung von klimafreundlichen Dienstleistungen und damit zusammenhängenden Produkten (gesamthaft Know-how). Der Kunde akzeptiert diese Lizenz gemäß den vorliegenden Bestimmungen.
14.3 myclimate Österreich gewährt dem Kunden das Recht, die Vertragsbeziehung zu myclimate Österreich Dritten bekanntzugeben und die eigene Unterstützung der myclimate Klimaschutz- und Klimabildungsprojekte in den eigenen Kommunikationsmitteln, insbesondere der Webseite, dem Jahresbericht oder offiziellen Pressemitteilungen zu verwenden und dabei die Marke myclimate gemäß den Bestimmungen dieser AGB sowie der jeweils geltenden und auf der Webseite www.myclimate.de veröffentlichten Richtlinien von myclimate betreffend des Corporate Design zu verwenden, es sei denn, die Parteien haben eine davon abweichende Nutzung in einem DIENSTLEISTUNGSVERTRAG oder in der VEREINBARUNG vereinbart. Die Verwendung der Marke myclimate setzt die vorherige schriftliche Zustimmung von myclimate voraus.
14.4 Die Verwendung eines myclimate-Labels setzt eine entsprechende Vereinbarung im DIENSTLEISTUNGSVERTRAG oder in der Spendenvereinbarung voraus. Der Kunde ist bei Verwendung des myclimate-Labels verpflichtet, die Bestimmungen dieser AGB sowie die jeweils geltenden und auf der Webseite www.myclimate.de veröffentlichten Richtlinien von myclimate betreffend des Corporate Designs einzuhalten.
14.5 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen der Marke myclimate sowie (bei entsprechender vertraglicher Berechtigung) des myclimate-Labels und damit in Zusammenhang stehenden Darstellungen innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe durch myclimate Österreich zu vollziehen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, sämtliches Marketingmaterial auf eigene Kosten innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter schriftlicher Mitteilung durch myclimate Österreich ebenfalls den neuen Darstellungen von myclimate anzupassen.
14.6 Der Kunde gewährt myclimate Österreich ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Verwendung des Namens und Logos des Kunden zu Bekanntmachungszwecken. myclimate Österreich darf den Kunden auf der eigenen Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen, es sei denn, die Parteien hätten eine davon abweichende Regelung in einem DIENSTLEISTUNGSVERTRAG oder in der VEREINBARUNG getroffen.
14.7 Die Berechtigung zur Verwendung der Marke oder gegebenenfalls des myclimate-Labels entfällt in jedem Falle bei andauernder Zuwiderhandlung bezüglich des getroffenen DIENSTLEISTUNGSVERTRAGs oder der VEREINBARUNG, bei grober Verletzung von Pflichten aus diesen AGB, bei Schädigung der Reputation von myclimate Österreich oder bei Aussagen oder Handlungen des Kunden, die Werten und Zielen von myclimate Österreich zuwiderlaufen. myclimate Österreich kann dem Kunden vor Entzug der Berechtigung eine Frist zur Korrektur des Fehlverhaltens setzen.
14.8 Nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung gegenseitig zur Verfügung gestellten Materialien und Rechte (wie insbes. Logos, Labels) nicht weiterverwendet werden und sind, wo erforderlich, zurückzugeben. Davon ausgeschlossen ist die Erwähnung der Zusammenarbeit als Referenz.
15. Webseiten
15.1 myclimate Österreich bzw. myclimate betreiben diverse Webseiten zu Informationszwecken, zur Bereitstellung von Online-CO₂-Rechnern oder für spezifische Projekte der Klimabildung (die Webseiten). Die IT-Tools gelten nicht als Webseiten, auch wenn sie auf einem Online-Server zur Verfügung gestellt werden.
15.2 Informationen und Daten auf den Webseiten dienen allein Informationszwecken, ohne dass der Kunde sich auf die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen verlassen darf. myclimate Österreich haftet nicht für vorübergehende fehlende Zugänglichkeit der Webseiten resp. spezifischer Anwendungen und Funktionalitäten der Webseiten.
15.3 myclimate Österreich ist ausschließlich für Inhalte der Webseiten verantwortlich, die selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet werden. myclimate Österreich haftet nicht für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Informationen und Äußerungen Dritter, auch wenn solche Informationen den Nutzern auf einer von myclimate Österreich betriebenen Webseite oder Social-Media-Plattform zugänglich gemacht werden.
15.4 Für ecoinvent Hintergrunddaten, die auf myclimate-Webseiten zugänglich gemacht werden, gelten zusätzlich die «Terms of Use for Users of myclimate Software Applications Using ecoinvent Data».
15.5 Widerrechtliche oder diffamierende Äußerungen auf den Webseiten sind nicht zulässig und werden durch myclimate Österreich umgehend gelöscht. myclimate Österreich behält sich rechtliche Schritte gegenüber fehlbaren Nutzern vor.
16. Datenschutz
16.1 myclimate Österreich behandelt grundsätzlich alle persönlichen Daten von Kunden bzw. Nutzern gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz (DSG ) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
16.2 Alle Informationen in Bezug auf den Umgang mit Kundendaten sind in der einer «Datenschutzinformation» geregelt, die in der jeweils aktuellen Version auf den von myclimate betriebenen Websites veröffentlicht ist.
17. Vertragsänderungen
17.1 Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen der DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE und VEREINBARUNGEN bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
17.2 MYCLIMATE ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version wird auf der Homepage publiziert und/oder dem Kunden zugestellt. Für den Vertrag oder die Offerte gelten, die zum Zeitpunkt der letzten Unterschrift (Wirksamkeitsdatum des Vertrages) auf der Homepage publizierten oder die dem Kunden zugestellten AGBs von MYCLIMATE.
18. Wirksamkeit/ Salvatorische Klausel
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.